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Brennt Gartenhütte am Bärensee

Posted by | Allgemein | Mittwoch 22 Februar 2012 18:02

(ff-ldb/sh) Gemeinsam wurden am heutigen Abend die Freiwilligen Feuerwehren aus Bruchköbel und Erlensee sowie der Rettungsdienst zu einem Gartenhüttenbrand an den Campingplatz Bärensee alarmiert. In einer Gartenhütte kam es zu einer Verpuffung in einem Gasofen. Die Besitzerin versuchte zunächst den Brand mit Unterstützung eines Nachbarn selbst zu löschen und zog sich dabei leichte Brandverletzungen zu. Die Kräfte der Feuerwehr führten Nachlöscharbeiten durch und überprüften die Gartenhütte sowie die Gasflasche mit der Wärmebildkamera. Außerdem wurde die geborgene Gasflasche gekühlt. Abschließend wurde die Gartenhütte belüftet und die Einsatzstelle an die Eigentümer übergeben.

 

Eingesetzte Kräfte:
Feuerwehr Langendiebach: Mannschaftstransportfahrzeug, Tanklöschfahrzeug
Feuerwehr Bruchköbel: Tanklöschfahrzeug, 2 Löschgruppenfahrzeuge
Feuerwehr Niederissigheim: Mannschaftstransportfahrzeug, Löschgruppenfahrzeug
Rettungsdienst: 1 Rettungstransportwagen DRK KV Hanau, 1 Rettungstransportwagen DRK Bruchköbel

Text: Feuerwehr Langendiebach
Fotos: Feuerwehr Bruchköbel, Feuerwehr Langendiebach

Feuerwehrführerschein für Einsatzkräfte

Posted by | Allgemein | Freitag 10 Februar 2012 10:37

Das hessische Kabinett hat in dieser Woche die Verordnung für den „Feuerwehrführerschein“ beschlossen. Damit dürfen ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes künftig mit ihrem Pkw-Führerschein auch moderne Einsatzfahrzeuge mit Anhänger fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten. Voraussetzung für die Erteilung dieser sogenannten „kleinen Fahrberechtigung“ (für LKW 3,5 t – 4,75 t) oder der „großen Fahrberechtigung“ (für LKW 3,5 t – 7,5 t), ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung mit abschließender Fahrprüfung, die feuerwehr- bzw. organisationseigene Kräfte oder Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer durchführen können. Letztlich entscheiden THW, die Rettungsorganisationen und die Gemeinden – als Träger der Freiwilligen Feuerwehren – selbständig, welcher Personenkreis die Einweisung und Prüfung durchführt.

Innenminister Boris Rhein: „Mit dem Kabinettsbeschluss haben wir praxisnahe und unbürokratische Möglichkeiten geschaffen, damit Freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen auch künftig genügend Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer bei ihren Einsätzen zur Verfügung haben.“

Auf Grund der Gesetzeslage dürfen alle Einsatzkräfte, die ihre Führerscheinprüfung nach dem 1. Januar 1999 bestanden haben, keine Fahrzeuge bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren. Dies war bis dahin mit dem Führerschein der (alten) Klasse 3 möglich. Nachdem ältere Fahrerinnen und Fahrer den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen aus Altersgründen allmählich nicht mehr zur Verfügung stehen, muss jüngeres Personal nachrücken, das verfügt jedoch nicht mehr über die erforderliche Fahrerlaubnis für die mittlerweile aus technischen Gründen schwerer gewordenen Einsatzfahrzeuge.

„Deshalb hat sich das Innenministerium intensiv dafür eingesetzt, dass der Feuerwehrführerschein – mit einem geringen finanziellen Aufwand für die jungen ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Vergleich zum Erwerb eines regulären Führerscheins – Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des THW und des Katastrophenschutzes zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger verhindert“, so Innenminister Boris Rhein.

Die große Fahrberechtigung, wie auch die kleine Fahrberechtigung gilt ausschließlich für Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsfahrten der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophen-schutzes im gesamten Bundesgebiet. Zusätzlich sind noch Fahrten im Rahmen der Jugendar-beit gestattet. Privatfahrten sind mit dem „Feuerwehrführerschein“ nicht möglich.

Mit Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen gibt es bisher nur vier Länder, die sowohl die große Fahrberechtigung, als auch die kleine Fahrberechtigung anbieten. Gültigkeit erlangt die hessische Verordnung mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Bericht: Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport (HMDI)

Wasserschaden bei Minusgraden

Posted by | Allgemein | Donnerstag 9 Februar 2012 18:35

(ff-brk/bt) Eine undichte Wasserleitung in einem leerstehenden Einfamilienhaus in der Blochmühlstraße hat am Mittag gegen 11 Uhr die Feuerwehr anrücken lassen. Im 1. OG des Gebäudes war die Leckage im Bad aufgetreten und hatte das Erdgeschoss sowie den Keller überflutet. Mit einer Tauchpumpe und zwei Industriesaugern brauchte die Feuerwehr rund zwei Stunden um das Wasser abzupumpen.

       

 

Bericht und Bilder: Feuerwehr Bruchköbel

Gemeldeter Dachstuhlbrand

Posted by | Allgemein | Montag 6 Februar 2012 18:30

(ff-brk/bt) Ein gemeldeter Dachstuhlbrand in der Friedlandstraße stellte sich zum Glück “nur” als brennende Mülltonnenbatterie heraus. Um 16:49 Uhr war ein Großaufgebot an Kräften alarmiert worden, nachdem Meldungen über einen beginnenden Dachstuhlbrand an einem Wohnhaus eingingen. Die ersten Kräfte konnte hier aber schnell Entwarnung geben. Statt einem Dachstuhl brannten Mülltonnen und Unrat an einer Garage. Mit einem C-Rohr löschte die Feuerwehr unter Atemschutz den Brand und verhinderte so eine Ausweitung des Schadens. Mitalarmierte Kräfte aus Hanau (Drehleiter) sowie der Kreisbrandinspektor konnten ihre Anfahrt frühzeitig abbrechen. Zur Brandursache liegen keine Erkenntnisse vor.

Bericht: Feuerwehr Bruchköbel

Warnung vor trügerischem Eis

Posted by | Allgemein | Sonntag 5 Februar 2012 14:00

Nur freigegebene Eisflächen betreten / Notruf 112 bringt schnelle Hilfe

Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) warnt vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen: „Trotz der aktuellen Minusgrade sind viele Eisflächen noch zu dünn; es droht Einbruchgefahr“, erklärt DFV-Vizepräsident Ralf Ackermann. Auch der Frost der letzten Tage garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. „Betreten Sie nur Flächen, die freigegeben wurden!“, appelliert Ackermann. Besonders Kinder lassen sich von den glitzernden Eisflächen zu unvorsichtigem Verhalten verleiten.

Für den sicheren Ausflug sollten einige Tipps der Feuerwehren beachtet werden:

– Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Kindern  müssen die Gefahren erklärt werden.

– Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis –
   bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.

– Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht 
  betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu
  verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).

– Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe bzw. organisieren Sie, dass jemand einen Notruf
  absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer markanten Wegkreuzung die
  Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.

– Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten;
   auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann 
   das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!

„Innerhalb weniger Minuten in rund drei bis vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter“, erklärt Ackermann. Der Feuerwehrverband gibt folgende Tipps zum Verhalten im Unglücksfall:

– Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das
  Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.

– Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten 
  (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.

– Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun,
   Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen
   Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung
   leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.

– Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als
  „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.

– Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.

 

Pressemitteilung, Deutscher Feuerwehrverband vom 31.01.2012